Der Familienpflegezeit-Rechner

Der Familienpflegezeit-Rechner ist eine Berechnungshilfe, um Beschäftigten eine erste, auf ihre persönliche Lebens- und Einkommenssituation abgestimmte, Orientierung zu geben.

Darlehen
Einkommen/Steuerklasse
in €
Arbeitszeit und Dauer der (teilweisen) Freistellung

 

 

Hinweis zur Gewährung eines Darlehens bei Erreichung der Beitragsbemessungsgrenze

Die Berechnung des Darlehens ergibt sich aus § 3 Familienpflegezeitgesetz.

Das Darlehen wird grundsätzlich in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen dem pauschalierten monatlichen Nettoentgelt vor und während der Freistellung ausbezahlt.  

Maßgeblich für die Berechnung des pauschalierten monatlichen Nettoentgeltes vor der Freistellung ist das monatliche Bruttoarbeitsentgelt, ausschließlich der Sachbezüge, der letzten 12 Monate. Einmalzahlungen und sonstige Bezüge (wie z.B. Urlaubsgelder oder Prämien) werden bei der Berechnung berücksichtigt.

Weitere Informationen hierzu erhalten sie unter familienpflegezeit(at)bafza.bund.de.

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