Grundsteuer - Änderung der Zahlweise
Hinweise zu diesem Service
Die Grundsteuer ist normalerweise in 4 Abschlägen, zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11., fällig. Sie können aber auch beantragen, dass der Gesamtbetrag jedes Jahr am 01.07. fällig wird. Ein solcher Antrag muss bis zum 30.09. gestellt werden, damit die Änderung für das nächste Jahr übernommen werden kann.
Eine monatliche Zahlweise ist leider nicht möglich. Auch an der Höhe der Steuer ändert sich nichts, wenn Sie ein anderes Zahlungsmodell beantragen.
Der Antrag der Änderung der Zahlweise erfolgt über eine Formularfunktion im Chatbot. Wenn Sie den Service starten, öffnet sich direkt das Formular.
Hinweis
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